Testsieger Pokémon GO wird von Stiftung Warentest als „Bedenklich“ eingestuft
Akatsuki
Die Stiftung Warentest hat heute einen Test zu verschiedenen bekannten Spiele-Apps veröffentlicht, in dem insgesamt 14 Apps genauer unter die Lupe genommen wurden. Neben Giganten wie Minecraft und Fortnite stand auch Pokémon GO im Blickfeld und wurde mit den anderen Apps auf dem Markt verglichen. Hierbei wurden bei dem Test alle Apps unter den Aspekten „Kindgerechte Inhalte“, „Sichere Nutzung“, „Verstöße melden“, „In-App-Käufe“, „Werbung“ und „Datenschutz“ genauer betrachtet und für die einzelnen Kriterien jeweils mit Hilfe eines Ampel-Systems Punkte vergeben. Die drei Bewertungen lauten hierbei „Angemessen“ (grün), „Bedenklich“ (gelb) und „Inakzeptabel“ (rot).
Das Fazit des Tests für Pokémon GO lautet: „Bedenklich“. Während Pokémon GO in fünf von sechs Aspekten glänzt und dort die Bewertung „Angemessen“ erhalten konnte, wurde der Datenschutz von der Stiftung Warentest stark kritisiert. In ihrem Testblatt schreiben sie hierzu: „Beim Fangen von Pokémon-Figuren in der Echtwelt ist fast alles okay. Die App patzt aber beim Datenschutz: Sie sendet den Namen des Mobilfunkanbieters und Nutzungsstatistiken an Dritte. Die Datenschutzerklärung ist für Kinder nicht verständlich.“ Quelle
Der Mangel des Datenschutzes führt schließlich dazu, dass Pokémon GO trotz eigentlich guter durchschnittlicher Bewertung als „Bedenklich“ eingestuft wurde.
Im Gesamtüberblick jedoch schneidet Pokémon GO als Testsieger neben den 13 weiteren getesteten Apps ab: Keine weitere App schaffte es neben Pokémon GO eine Gesamteinschätzung von Bedenklich oder sogar Angemessen einzuholen, da die Spiele allesamt durch große Mängel als „Inakzeptabel“ eingestuft wurden. Im Test waren die folgenden Apps:
- Angry Birds 2
- Brawl Stars
- Candy Crush Soda Saga
- Clash of Clans
- Clash Royale
- Empires & Puzzles
- Fortnite
- Helix Jump
- Homescapes
- Minecraft
- Pokémon GO
- Roblox
- Subway Surfers
- Temple Run 2
Wer sich den Test der Stiftung Warentest genauer durchlesen möchte, kann dies auf ihrer Webseite ausführlich tun: